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   OVG Niedersachsen, 29.01.2014 - 1 ME 222/13   

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https://dejure.org/2014,993
OVG Niedersachsen, 29.01.2014 - 1 ME 222/13 (https://dejure.org/2014,993)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 29.01.2014 - 1 ME 222/13 (https://dejure.org/2014,993)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 29. Januar 2014 - 1 ME 222/13 (https://dejure.org/2014,993)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Verstoß einer Grenzbebauung gegen das Gebot der Rücksichtnahme bei prägender geschlossener Bauweise

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verstoß einer Grenzbebauung gegen das Gebot der Rücksichtnahme bei prägender geschlossener Bauweise

  • baurechtsiegen.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 34 Abs. 1
    Verstoß einer Grenzbebauung gegen das Gebot der Rücksichtnahme bei prägender geschlossener Bauweise

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Grenzständiges Bauvorhaben verstößt bei Bestandsbebauung mit Lohne gegen das Gebot der Rücksichtnahme

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Grenzständiges Bauvorhaben verstößt bei Bestandsbebauung mit Lohne gegen das Gebot der Rücksichtnahme

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2014, 413
  • NVwZ-RR 2014, 5
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 05.12.2013 - 4 C 5.12

    Unbeplanter Innenbereich; offene Bauweise; Doppelhaus; Baunutzungsverordnung als

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.01.2014 - 1 ME 222/13
    Ein Vorhaben, das sich über eine daran orientierte Bestandsbebauung ohne Weiteres hinwegsetzt, ist mit dem Gebot der Rücksichtnahme nicht vereinbar (vgl. dazu jetzt BVerwG, Urt. v. 5.12.2013 - 4 C 5.12 -, Rn. 21f).
  • OVG Niedersachsen, 29.08.2013 - 1 LA 219/11

    Anforderungen an die Verpflichtung zur Einhaltung eines geringen Grenzabstands

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.01.2014 - 1 ME 222/13
    Das gilt gerade angesichts der erheblichen Gesamtbreite der Lohne von rund fünf Metern, die über das übliche Maß deutlich hinausgeht und die zu einer ausreichenden Belüftung und Belichtung sowie Besonnung beider Nachbargrundstücke jedenfalls beiträgt (vgl. dazu Senat, Beschl. v. 29.8.2013 - 1 LA 219/11 -, juris Rn. 13).
  • VG Lüneburg, 19.12.2014 - 2 B 82/14

    Abstandsfläche; Befreiung; Einsichtsnahmemöglichkeit; geschlossene Bauweise;

    Denn in dieser Entscheidung hat das Nds. Oberverwaltungsgericht maßgeblich darauf abgestellt, dass die dortigen Nachbarn eine verbindliche " einvernehmliche Gesamtlösung " getroffen hatten (Nds. OVG, Beschl. v. 29.01.2014 - 1 ME 222/13 -, NVwZ-RR 2014, 413); Vergleichbares ist hier jedoch weder vorgetragen noch ersichtlich.
  • OVG Niedersachsen, 12.04.2017 - 1 ME 34/17

    Bauwich; Drittschutz; Einfügen; Grenzabstand; Nachbarzustimmung;

    Der hiergegen gerichtete Antrag der Antragstellerin auf einstweiligen Rechtsschutz hatte vor dem Verwaltungsgericht (Beschl. v. 18.10.2013 - 4 B 6109/13 -) und dem Oberverwaltungsgericht (Beschl. v. 29.1.2014 - 1 ME 222/13 -) Erfolg.

    Ihm steht ferner gegenüber, dass die Beigeladene zu 1. nach Maßgabe der Beschlüsse des Verwaltungsgerichts vom 18.10.2013 - 4 B 6109/13 - und des Senats vom 29.1.2014 - 1 ME 222/13 - als Folge der damaligen Zustimmung bereits gehindert ist, ihr Grundstück in der eigentlich gebietsprägenden geschlossenen Bauweise zu bebauen.

  • OVG Niedersachsen, 27.06.2018 - 1 LC 183/16

    Zulassung einer bauordnungsrechtlichen Abweichung von Abstandsvorschriften für

    Dies ist ein Belang, der auch nach der jüngeren Senatsrechtsprechung Beachtung verlangt (vgl. Senatsb. v. 29.7.2013 - 1 LA 219/11 -, JURIS-Rdnr. 13; s. a. Senatsb. v. 29.1.2014 - 1 ME 222/13 -, NVwZ-RR 2014, 413).
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